Neben den Zuwendungen von Filmförderungen und Koproduzenten sowie den Vertriebserlösen finanziert die Münchner Filmwerkstatt e.V. die Verwirklichung ihres Satzungszwecks zu einem beachtlichen Teil durch Spenden.
Dazu ist die Münchner Filmwerkstatt e.V. vom Finanzamt München für Körperschaften wegen Förderung kultureller Zwecke nach Abschnitt A, Nr. 3 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV mit Bescheid vom 5. Januar 2011 als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt worden und darf für erhaltene Geld- und Sachzuwendungen einkommen- und gewerbesteuermindernde Spendenbescheinigungen ausstellen.
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen der Münchner Filmwerkstatt e.V bei der Förderung von Filmkunst und Filmkultur helfen wollen, dann melden Sie sich bitte bei uns, z.b. per eMail – oder überweisen sie direkt auf unserer Spendenkonto 542 562 012 bei der Mainzer Volksbank eG, BLZ 551 900 00.