Spende

Neben den Zuwendungen von Filmförderungen und Koproduzenten sowie den Vertriebserlösen finanziert die Münchner Filmwerkstatt e.V. die Verwirklichung ihres Satzungszwecks zu einem beachtlichen Teil durch Spenden.

Dazu ist die Münchner Filmwerkstatt e.V. vom Finanzamt München für Körperschaften wegen Förderung kultureller Zwecke nach Abschnitt A, Nr. 3 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV mit Bescheid vom 5. Januar 2011 als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt worden und darf für erhaltene Geld- und Sachzuwendungen einkommen- und gewerbesteuermindernde Spendenbescheinigungen ausstellen.

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen der Münchner Filmwerkstatt e.V bei der Förderung von Filmkunst und Filmkultur helfen wollen, dann melden Sie sich bitte bei uns, z.b. per eMail – oder überweisen sie direkt auf unserer Spendenkonto 542 562 012 bei der Mainzer Volksbank eG, BLZ 551 900 00.

Alternativ gibt es auch eine Reihe von Internet-Dienstleistern, die Ihnen eine Förderung der Münchner Filmwerkstatt „en passant“ ermöglichen, z.B. beim Einkaufen bei Amazon oder anderen Internet-Versandhäusern. Das funktioniert nicht immer zuverlässig und natürlich behalten die Dienstleister einen Teil der Spende für Ihre Leistung ein, aber es immer noch viel besser als nichts ;-)…

An den ähnlich aufgebauten Programmen von gooding.de und charitune.de sowie bei altruja.de nehmen wir hingegen nicht teil – man kann ja nicht auf allen Hochzeiten tanzen…