Jetzt für den Sommer voller Drehtage vorbereiten!

Nachdem wir die „weißen Ostern“ einigermaßen anständig hinter uns gebracht haben, kommt jetzt genau der richtige Moment, um sich auf den kommenden, hoffentlich arbeitsreichen Drehsommer vorzubereiten. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz verdienen dabei ein besonderes Augenmerk: unsere gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Bayco für Arbeitssicherheit und Elektrotechnik angebotenen Schulungsmaßnahmen helfen nicht nur, Arbeitsunfälle zu vermeiden, sie dienen im Falle eines Falles auch als „Unterrichtungsnachweis“ nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und schützen so Filmschaffende wie Unternehmer vor einer verschärften Haftung.

Die beiden Tagesveranstaltungen am 9. April und am 16. Mai richten sich dabei an verschiedene Zielgruppen: die erste spricht all die Filmschaffenden an, die selbst unmittelbar mit Elektrotechnik arbeiten, die zweite richtet sich an Führungskräfte wie Head of Departments und Produktionsleiter:

ELEKTROTECHNIK AM SET am 9. April 2013
In dieser Tagesveranstaltung bietet Dipl.-Ing. (FH) Joachim Bayersdörfer einen aktuellen Überblick über technische und rechtliche Aspekte von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für Mitarbeiter, die selbst mit Elektrotechnik in Berührung kommen (wie z.B. das gesamte Licht-Department oder auch der Set-AL). Die am Ende ausgegebene Teilnahmebescheinigung dient auch als Unterweisungsnachweis nach §2 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3.
www.filmseminare.de/elektrotechnik

VERANTWORTUNG UND HAFTUNG AM SET am 16. Mai 2013
Wer am Set nicht selbst mit Aspekten der Elektrotechnik befaßt ist, aber als Produzent, Herstellungsleiter, Produktionsleiter, 1. und Set-Aufnahmeleiter oder als Head of Department Verantwortung trägt und/oder Führungsaufgaben wahrnimmt, erhält mit dieser Tagesveranstaltung einen aktuellen Überblick über alle relevanten Fragen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Verantwortung und Haftung. Auch hier dient die Teilnahmebescheinigung als „Unterweisungsnachweis für die in der Filmbranche tätigen Personen“, der nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und nach §4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 von jedem Mitarbeiter jährlich zu erbringen ist.
www.filmseminare.de/arbeitsschutz

Betriebe ab 20 Personen (und somit auch schon jedes normalgroße Filmset) müssen darüberhinaus BGV A1 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine/n „Sicherheitsbeauftragte/n“ haben, der ständig anwesend ist – absolvieren Sie oder Ihre Mitarbeiter daher jetzt unsere zweitägige Schulungsmaßnahme:

SICHERHEITSBEAUFTRAGTE/R FILM am 11./12. April 2013
Dieser zweitätige Lehrgang umfaßt den erforderlichen allgemeinen Grund- (am 11. April) wie auch den spezifischen Aufbaukurs für die Film- und TV-Branche (am 12. April) und somit das gesamte notwendige Rüstzeug, um die Teilnehmer fortan als Sicherheitsbeauftragte einsetzen zu können.
www.filmseminare.de/sicherheitsbeauftragter

SICHERHEITSBEAUFTRAGTE/R FILM (FORTBILDUNG) am 12. April 2013
Nachdem Sicherheitsbeauftragte, wie wir sie mit dem vorgenannten zweitägigen Lehrgang ausbilden, sich mindestens alle drei Jahre fortbilden müssen, um mit der technischen und rechtlichen Entwicklung Schritt zu halten, bieten wir bereits aktiven Sicherheitsbeauftragten auch den spezifischen Aufbaukurs für die Film- und TV-Branche als Einzeltag an, der ihnen zum Erhalt ihrer Qualifikation dient. Gleichzeitig taugt die am Ende ausgegebene Teilnahmebescheinigung auch als „Unterweisungsnachweis für die in der Filmbranche tätigen Personen“, der nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und nach §4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 von jedem Mitarbeiter jährlich zu erbringen ist.
www.filmseminare.de/sb-fortbildung

Wir freuen uns, Sie/Euch bei diesen oder einem anderen Seminar aus unserem reichhaltigen Weiterbildungsprogramm für Filmschaffende begrüßen zu dürfen, das wir als einziger gemeinnnütziger und nach der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ der Bundesagentur für Arbeit zertifizierter Anbieter in Süddeutschland anbieten. Eine vollständige, laufend aktualisierte Übersicht unseres breiten Programms in allen Bereichen und Gewerken vor und hinter der Kamera findet sich unter www.filmseminare.de/termine. Antworten auf häufige Fragen z.B. zu Ort, Uhrzeiten, Unterkunft, Anmeldung, öffentlicher Förderung z.B. mit den Prämiengutscheinen der Bildungsprämie (durch die bei Vorliegen der Voraussetzungen 50 Prozent des Teilnehmerbeitrags übernommen werden) u.v.a.m. finden sich unter www.filmseminare.de/faq – die dort niedergelegten Regelungen sind gleichzeitig auch unsere Vertragsbedingungen.

Frühling in der Filmwerkstatt: Weiterbildung für Filmschaffende

Die Sonne ist zurück und mit ihr bei uns und vielleicht ja auch bei Ihnen/Euch die Lust auf neue Projekte und neue Perspektiven. Sollte es dabei um das Thema „Film“ gehen, bietet die Münchner Filmwerkstatt seit nunmehr fünf Jahren als einziger gemeinnnütziger und nach der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ der Bundesagentur für Arbeit zertifizierter Anbieter in Süddeutschland ein breites Programm in allen Bereichen und Gewerken vor und hinter der Kamera. Seit 2013 finden alle Seminare und Workshops der Münchner Filmwerkstatt ausschließlich in der film.coop statt, unserem eigenen Ausbildungsstudio im Gewerbehof Westend unweit der Donnersberger Brücke. Die Termine im April und Anfang Mai im einzelnen:

NEUE GESCHÄFTSMODELLE FÜR DIE FILMPRODUKTION am 6./7. April 2013
Die digitale Revolution wird im Filmgeschäft oft in einem Atemzug genannt mit Piraterie und Filesharing – dabei bietet sie auch reichlich Chancen. Der Musiker und Rechtsanwalt Michael Augustin präsentiert an diesem Wochenende Direct-to-Fan-Marketing, Crowd Funding und viele weitere Ansätze, unter denen Produzenten heute und in Zukunft neue Finanzierungsbausteine und/oder Erlöse ihrer Projekte generieren können.
www.filmseminare.de/neue-geschaeftsmodelle

ELEKTROTECHNIK AM SET am 9. April 2013
In dieser Tagesveranstaltung bietet Dipl.-Ing. (FH) Joachim Bayersdörfer einen aktuellen Überblick über technische und rechtliche Aspekte von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für Mitarbeiter, die selbst mit Elektrotechnik in Berührung kommen (wie z.B. das gesamte Licht-Department oder auch der Set-AL). Die am Ende ausgegebene Teilnahmebescheinigung dient auch als Unterweisungsnachweis nach §2 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3.
www.filmseminare.de/elektrotechnik

SICHERHEITSBEAUFTRAGTE/R FILM am 11./12. April 2013
Jeder Betrieb in Deutschland ab 20 Beschäftigen muß nach der BGV A1 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) mindestens eine/n Sicherheitsbeauftrage/n haben – nachdem diese Grenze von den allermeisten Filmcrews überschritten wird, ist also auch am Set die ständige Anwesenheit eines Sicherheitsbeauftragten erforderlich. Dieser zweitätige Lehrgang umfaßt den erforderlichen allgemeinen Grund- (am 11. April) wie auch den spezifischen Aufbaukurs für die Film- und TV-Branche (am 12. April) und somit das gesamte notwendige Rüstzeug, um die Teilnehmer fortan als Sicherheitsbeauftragte einsetzen zu können.
www.filmseminare.de/sicherheitsbeauftragter Weiterlesen

Arbeitsschutz und E-Schein – neuer Schwerpunkt unserer Weiterbildung für Filmschaffende

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz genau wie Verantwortung und Haftung am Set sind für Produktionsunternehmen als auch für Film- und TV-Schaffende ebenso wichtig wie leider oft auch nebulöse Themen. Daher hat die Münchner Filmwerkstatt nun in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Bayersdörfer eine Reihe von Seminaren und Lehrgängen entwickelt, die hier maßgeschneiderte Weiterbildung leisten. Darunter finden sich Veranstaltungen für Produzenten, Produktions- und Aufnahmeleiter genau wie für Mitarbeiter der technischen Gewerke, insb. des Lichtdepartments – bis hin zum sagenumwobenen E-Schein als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Die Veranstaltungen im einzelnen:

ELEKTROTECHNIK AM SET am 9. April 2013
Diese Tagesveranstaltung bietet einen aktuellen Überblick über technische und rechtliche Aspekte von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für Mitarbeiter, die selbst mit Elektrotechnik in Berührung kommen (wie z.B. das gesamte Licht-Department oder auch der Set-AL). Die am Ende ausgegebene Teilnahmebescheinigung dient auch als Unterweisungsnachweis nach §2 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3.
www.filmseminare.de/elektrotechnik

SICHERHEITSBEAUFTRAGTE/R FILM am 11./12. April 2013
Jeder Betrieb in Deutschland ab 20 Beschäftigen muß nach der BGV A1 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) mindestens eine/n Sicherheitsbeauftrage/n haben – nachdem diese Grenze von den allermeisten Filmcrews überschritten wird, ist also auch am Set die ständige Anwesenheit eines Sicherheitsbeauftragten erforderlich. Dieser zweitätige Lehrgang umfaßt den erforderlichen allgemeinen Grund- (am 11. April) wie auch den spezifischen Aufbaukurs für die Film- und TV-Branche (am 12. April) und somit das gesamte notwendige Rüstzeug, um die Teilnehmer fortan als Sicherheitsbeauftragte einsetzen zu können.
www.filmseminare.de/sicherheitsbeauftragter

SICHERHEITSBEAUFTRAGTE/R FILM (FORTBILDUNG) am 12. April 2013
Nachdem Sicherheitsbeauftrage, wie wir sie mit dem vorgenannten Lehrgang ausbilden, sich mindestens alle drei Jahre fortbilden müssen, um mit der technischen und rechtlichen Entwicklung Schritt zu halten, bieten wir bereits aktiven Sicherheitsbeauftragten auch den spezifischen Aufbaukurs für die Film- und TV-Branche als Einzeltag an, der ihnen zum Erhalt ihrer Qualifikation dient. Gleichzeitigt taugt die am Ende ausgegebene Teilnahmebescheinigung auch als „Unterweisungsnachweis für die in der Filmbranche tätigen Personen“, der nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und nach §4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 von jedem Mitarbeiter jährlich zu erbringen ist.
www.filmseminare.de/sb-fortbildung

VERANTWORTUNG UND HAFTUNG AM SET am 16. Mai 2013
Wer am Set nicht selbst mit Aspekten der Elektrotechnik befaßt ist, aber als Produzent, Herstellungsleiter, Produktionsleiter, 1. und Set-Aufnahmeleiter oder als Head of Department Verantwortung trägt und/oder Führungsaufgaben wahrnimmt, erhält mit dieser Tagesveranstaltung einen aktuellen Überblick über alle relevanten Fragen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Verantwortung und Haftung. Auch hier dient die Teilnahmebescheinigung als „Unterweisungsnachweis für die in der Filmbranche tätigen Personen“, der nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und nach §4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 von jedem Mitarbeiter jährlich zu erbringen ist.
www.filmseminare.de/arbeitsschutz

ELEKTROFACHKRAFT FILM (E-SCHEIN)
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden“ heißt es in §3 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3. Dazu bieten wir hier einen branchenspezifischen Lehrgang an, der Elektrofachkräfte für Veranstaltungstechnik, aber auch ähnlich versierte Filmschaffende wie z.B. (Ober-)Beleuchter mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung qualifiziert, um den Anforderungen der Berufsgenossenschaften zu genügen. Diese Weiterbildung findet in Zusammenarbeit mit der Elektroinnung München statt, die auch die abschließende Prüfung abnimmt.
www.filmseminare.de/elektrofachkraft-film

Alle vorgenannten Seminare und Lehrgänge richten sich gleichermaßen an Produktionsfirmen, die hier ihren Mitarbeitern Gelegenheit zur Fortbildung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geben können, wie auch an Filmschaffende, die mit diesen Zusatzqualifikationen ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Antworten auf häufige Fragen z.B. zu Preis, Frühbucherrabatt, Ort, Uhrzeiten, Unterkunft, Anmeldung, öffentlicher Förderung z.B. mit den Prämiengutscheinen der Bildungsprämie (durch die bei Vorliegen der Voraussetzungen 50 Prozent des Teilnehmerbeitrags übernommen werden) u.v.a.m. finden sich unter den genannten Links bzw. auf www.filmseminare.de/faq – die dort niedergelegten Regelungen sind gleichzeitig auch unsere Vertragsbedingungen.